Die Restschuldversicherung – was geht – was geht nicht?


1. Was ist eine Restschuldversicherung?

Eine Restschuldversicherung oder auch Restkreditversicherung kann bei der Aufnahme eines Kredits abgeschlossen werden, um die Tilgung der Raten zu gewährleisten. Die Restschuldversicherung wird von den Banken als Zusatzversicherung angeboten, so dass der Kreditnehmer abgesichert ist, sofern er die Raten (zeitweise) nicht mehr bedienen kann. Die Restschuldversicherung tilgt den Kredit während der gesamten Laufzeit unter bestimmten Voraussetzungen im Todesfall, bei Arbeitsunfähigkeit oder auch bei unverschuldeter Arbeitslosigkeit des Kreditnehmers. Der Abschluss einer Restschuldversicherung bei der Aufnahme eines Kredites ist fakultativ, also nicht verpflichtend und bedarf einer eingehenden Prüfung. Ob es sinnvoll ist, zusätzlich zu dem Kredit die Kosten einer Restschuldversicherung in Kauf zu nehmen, hängt von dem individuellen Ausfallrisiko sowie der Höhe und der Laufzeit des Kredits ab. Die Versicherungsprämie und die Vermittlungsprovisionen erhöhen schließlich die Summe des Nettokredits.

2. Unter welchen Voraussetzungen ist es sinnvoll eine Restschuldversicherung abzuschließen?

Der Abschluss einer Restschuldversicherung bei einer Kreditaufnahme verursacht für den Schuldner zusätzliche Kosten, so dass der Kredit sich insgesamt verteuert. Die Bank profitiert durch den Verkauf einer Restschuldversicherung in zweifacher Hinsicht: Einerseits erhält der Verkäufer der Restschuldversicherung eine Provision und andererseits verringert sich die Gefahr des Ausfalls der Kredittilgung, da in bestimmten Fällen die Tilgung des Kredits durch die Versicherung sichergestellt wird. Der Kreditnehmer sollte vor Abschluss des Vertrages prüfen, welche Summe benötigt wird und wie die Laufzeiten gewählt werden, um die Raten der individuellen Leistungsfähigkeit anzupassen. Bei Ratenkrediten empfiehlt sich eine Restschuldversicherung vor allem bei sehr hohen Krediten mit langer Laufzeit. Wird ein Immobilien- oder Baufinanzierungskredit aufgenommen, so ist in der Regel die Summe des Kredits sehr hoch und die Laufzeit der Ratentilgung lange. In diesem Fall erscheint es zweckmäßig, sich gegen finanzielle Engpässe zu versichern. Bei langen Laufzeiten verringert sich die Voraussehbarkeit der Liquidität des Kreditnehmers, da die finanziellen Gegebenheiten über einen langen Zeitraum erheblich variieren können. Der Kreditnehmer kann arbeitsunfähig werden oder auch unverschuldet arbeitslos werden. Um das Existenzminimum sicherzustellen, kann es sinnvoll sein, die Rückzahlung des Kredits durch eine Restschuldversicherung zu gewährleisten.

Grundsätzlich wird zwischen drei Arten der Restschuldversicherung differenziert. Bei der Mindestabsicherung wird der Fall des Todes durch die Versicherung gedeckt, so dass die Hinterbliebenen, sofern die vereinbarten Voraussetzungen erfüllt sind, durch die Restschuldversicherung entlastet werden. Bei der sogenannten Kombi-Absicherung gewährleistet die Restschuldversicherung die Tilgung im Todesfall und bei Arbeitsunfähigkeit. Die Komplettabsicherung ist konzipiert, um die Ratentilgung im Todesfall, bei Arbeitsunfähigkeit und auch bei Arbeitslosigkeit zu übernehmen.
Im Falle des Todes des Kreditnehmers können die Hinterbliebenen durch eine Restschuldversicherung entlastet werden, denn die Tilgung des Darlehens erfolgt durch die Restschuldversicherung. So können die Hinterbliebenen in der erworbenen Immobilie bleiben, auch wenn diese nicht über die finanziellen Mittel verfügen die Raten des Kredits zu tilgen. Im Todesfall ist zu prüfen, welche Versicherungen benötigt werden. Hat der Kreditnehmer bereits eine umfassende Risikolebensversicherung abgeschlossen, so kann eine Restschuldversicherung entbehrlich sein, denn durch die Zahlung der Summe der Lebensversicherung kann die Tilgung des Kredits erfolgen. Des Weiteren ist zu beachten, dass bei Restschuldversicherungen die Übernahme der Tilgung ausgeschlossen sein kann, sofern der Todesfall als Folge von Herz- und Kreislauferkrankungen, Erkrankung der Wirbelsäule, der Gelenke, der Verdauungsorgane, bei Krebserkrankungen oder wegen anderer chronischer Krankheiten eingetreten ist.

Ist der Darlehensnehmer arbeitsunfähig geworden, kann unter bestimmten Voraussetzungen die Restschuldversicherung in Anspruch genommen werden. Ebenso wie beim Eintritt des Todesfalls kann hier die Restschuldversicherung die Tilgung ausschließen, wenn die Arbeitsunfähigkeit die Ursache von Herz- und Kreislauferkrankungen, Erkrankung der Wirbelsäule, der Gelenke, der Verdauungsorgane, bei Krebserkrankungen oder wegen anderer chronischer Krankheiten ist. Zudem kann der Kreditnehmer im Fall einer Arbeitsunfähigkeit bereits durch eine Arbeitsunfähigkeitsversicherung abgesichert sein, so dass eine Restschuldversicherung obsolet ist.

Das Schicksal einer unverschuldeten Arbeitslosigkeit kann nahezu jeden Arbeitsnehmer treffen, so dass hier die Ratentilgung durch eine Restschuldversicherung für den betreffenden Zeitraum tauglich sein kann. Jedoch beinhalten Restschuldversicherungen oftmals Ausschlusskriterien oder sind grundsätzlich so ausgelegt, dass entweder lediglich die ersten zwölf Monate getilgt werden oder erst nach einer Wartezeit von sechs bis neun Monaten in Anspruch genommen werden können.

Die BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) warnt ausdrücklich vor der Aufnahme von Restschuldversicherungen, da diese nicht standardisiert sind. Verbraucherschützer kritisieren vor allem, dass Restschuldversicherungen zu teuer sind und auf Grund der mannigfaltigen Ausschlusskriterien in vielen Fällen nicht einspringen, um die Restschuld tatsächlich zu tilgen. Der Abschluss einer Restschuldversicherung bedarf einer eingehenden Prüfung, da diese sich sowohl im Umfang und bei den Kosten als auch bei den Konditionen erheblich unterscheiden.

Bei einer Kündigung der Restschuldversicherung werden die Vermittlungskosten sowie die Abschlussgebühren nicht zurückerstattet. Eine ordentliche Kündigung der Restschuldversicherung ist jederzeit möglich. Anteilig wird der Betrag, der für die restliche Laufzeit fällig wäre, zurückerstattet. Die Ausübung der außerordentlichen Kündigung, also ein sogenanntes Sonderkündigungsrecht kommt in Betracht, wenn eine Umschuldung bzw. eine Tilgung des Kredits erfolgt. Hier gilt zu beachten, dass die Restschuldversicherung nicht automatisch entfällt, sondern eine schriftliche Kündigung erforderlich ist.

Die Restschuldversicherung ist an den Kreditvertrag gebunden. Weist der Kreditvertrag Mängel bei der Widerrufsbelehrung auf, so gelten nicht die regelmäßigen Fristen des Widerrufs. Ein Widerruf des Kreditvertrags ist bei derartigen Mängeln noch nach Jahren möglich. Durch das verbundene Geschäft des Kreditvertrags mit der Restschuldversicherung, wird auch der Vertrag über die Restschuldversicherung widerrufen, so dass es zu einer Rückabwicklung der beiden Verträge kommt. Durch den Widerruf und somit die Rückabwicklung des Geschäfts, soll der rechtliche Zustand wieder hergestellt werden, der vor Vertragsschluss bestand. Hier gilt zu beachten, dass durch die Rückabwicklung zunächst der aufgenommene Kredit an die Bank zurückgezahlt werden muss.

3. Restschuldversicherung bei Kleinkrediten

Bei kleineren Darlehen mit relativ kurzer Laufzeit kann grundsätzlich auf eine Restschuldversicherung verzichtet werden. Der Zeitraum der Tilgung ist in diesem Fall überschaubar, mithin vorhersehbar und der Abschluss einer Restschuldversicherung erhöht den aufgenommenen Kredit zusätzlich. Die Kosten für eine Restschuldversicherung variieren erheblich, sind aber grundsätzlich relativ hoch, so dass die Kosten ungefähr zwischen 10 % bis 18 % der Kreditsumme schwanken. Bei Abschluss der Restschuldversicherung wird der Betrag auf den Nettokreditaufnahmebetrag hinzugerechnet und an die Versicherung gezahlt. Die Restschuldversicherung wird so über das Darlehen mitfinanziert, folglich wird auch die Versicherungssumme mitverzinst, wodurch es zu einer Erhöhung des Effektivzinssatzes kommt: Bei einem Darlehen von 10.000 Euro (60 Monate Laufzeit) mit einem Effektivzinssatz von 4,61 % wird zusätzlich eine Restschuldversicherung in Höhe von 1390 Euro (13,9 %) aufgenommen, hierdurch steigt der tatsächliche Effektivzinssatz auf 10,59 %. Für den Darlehensnehmer sind die tatsächlichen Kosten der Restschuldversicherung also sehr hoch und relativ schwer zu durchschauen, so dass bei kleineren Krediten regelmäßig auf diese verzichtet werden kann.

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