Kredit von der Agentur für Arbeit


Die Agentur für Arbeit ist in erster Linie dafür zuständig, offene Arbeitsstellen an Arbeitssuchende zu vermitteln, Arbeitssuchende aber auch Menschen, die in Arbeit sind in beruflicher Hinsicht zu beraten und steht auch im engen Kontakt mit vielen Arbeitgebern und Bildungsträgern. Das Beratungs- und Hilfsangebot ist dabei sehr vielfältig. Darüber hinaus bekommen Menschen, die arbeitslos werden, das Arbeitslosengeld I und werden dabei von der Agentur für Arbeit betreut und verwaltet. Hier wird auch die Höhe und Dauer des Arbeitslosengeld I festgelegt.

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Um von der Agentur für Arbeit Leistungen zu bekommen, dazu zählt neben dem Arbeitslosengeld I auch ein möglicher Kredit, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Dazu gehört, dass der Antragsteller arbeitslos sein muss, er muss sich vorher bei der Agentur für Arbeit arbeitslos gemeldet haben und die Anwartschaftszeit muss erfüllt sein. Die Anwartschaftszeit ist erfüllt, wenn der Antragsteller in den letzten zwei Jahren vor der Arbeitslosmeldung und dem Eintritt der Arbeitslosigkeit für eine Dauer von mindestens zwölf Monaten einer versicherungspflichtigen Tätigkeit nachgegangen ist. Von dieser Regelung gibt es eine Ausnahme, die sogenannte verkürzte Anwartschaftszeit. Bei dieser Ausnahme müssen eine Reihe von Merkmalen erfüllt sein. Ob der Sachverhalt vorliegt, demnach das Arbeitslosengeld dann trotzdem gewährt werden kann, muss von Antragsteller zunächst genau dargelegt werden und wird dann von der zuständigen Agentur für Arbeit geprüft. Auf die zwölf Monate versicherungspflichtiger Beschäftigung können auch Zeiten im Wehrdienst oder Bundesfreiwilligendienst sowie Bezugszeiten vom Mutterschafts-, Krankentage- sowie Übergangsgeld und weitere Sachverhalte angerechnet werden.

Neben dem Erhalt von Arbeitslosengeld I gibt es unter bestimmten Voraussetzungen auch die Möglichkeit, einen Kredit von der Agentur für Arbeit zu bekommen. Die wichtigste Voraussetzung um einen Kredit zu erhalten ist der Bezug von Arbeitslosengeld I. Zwar gibt es auch beim Übergang in das Arbeitslosengeld II die Möglichkeit eines Darlehens, dafür ist allerdings in dem Fall die ARGE zuständig. Über die endgültige Vergabe des Kredits entscheidet der zuständige Sachbearbeiter bei der Agentur für Arbeit. Insgesamt werden die Kredite eher zurückhaltend vergeben, ein Antrag bei Bedarf kann sich aber in jedem Fall aufgrund der Zinslosigkeit lohnen.

Wichtig ist die Zweckgebundenheit des Kredits. Das bedeutet, dass bei der Antragstellung der genaue Zweck angegeben werden muss und dieser im Idealfall mit der Wiederaufnahme einer Beschäftigung verbunden sein sollte. Eine Verwendung der Kredits für einen anderen als den angegebenen Zweck ist unzulässig. Darüber hinaus ist eine Kreditgewährung auch in Notlagen möglich bzw. ist die Agentur für Arbeit nach §§23 und 42 des SGB II in der Verpflichtung in solchen Situationen zu helfen. Dabei muss die Notsituation klar und nachvollziehbar dargelegt werden und der Kredit muss der Lösung der eingetretenen Situation dienen.

Die Höhe des Kredits ist in den meisten Fällen verhältnismäßig niedrig, da es sich um einen streng zweckgebundenen Kredit handelt. Meistens sind es wenige hundert Euro, in begründeten Einzelfällen können es aber auch größere Summen sein, zum Beispiel wenn der Kredit für den Kauf eines Autos gewährt wird. Auch über die Höhe entscheidet der zuständige Sachbearbeiter.

Für Arbeitslose, die einen höheren Kredit benötigen, weil sie sich selbständig machen wollen, gibt es Angebote außerhalb des Darlehens bei der Agentur für Abreit, zum Beispiel der Existenzgründungskredit der KfW.

Für alle Darlehen der Agentur für Arbeit gilt, dass pro Jahr mindestens zehn Prozent des Darlehens getilgt werden müssen. Dies ist aufgrund der eher geringen Höhe der meisten Kredite jedoch meistens keine große Summe, bei 400 Euro Gesamtkreditsumme macht es gerade einmal 40 Euro aus. Im Interesse des Kreditnehmers ist dann durchaus, den Kredit im Rahmen der Möglichkeiten mit einer höheren Tilgungsrate abzuzahlen. Aufgrund der Tatsache, dass das Arbeitslosengeld I nie länger als ein Jahr gewährt wird, wird der Kredit dann, wenn er noch nicht vollständig abbezahlt ist, beim Wechsel zur ARGE dorthin übertragen und dort weitergeführt. Besonders wichtig zu beachten dabei ist: bei der Wiederaufnahme einer Arbeit noch vor der vollständigen Rückzahlung des Darlehens, muss dieses unverzüglich und vollständig getilgt werden.

Interessant ist der Kredit auch deshalb, weil die SCHUFA bei der Gewährung keine Rolle spielt. Die Gewährung erfolgt unabhängig von einem Eintrag. Jedoch kann das Wissen um vorhandene Einträge unter Umständen die Entscheidung über die Gewährung des Darlehens bei dem zuständigen Sachbearbeiter der Agentur für Arbeit beeinflussen. Und zwar kann dies dann eine Rolle spielen, wenn der Sachbearbeiter aus seinem Wissen über den Antragsteller heraus vermuten kann, dass das Darlehen nicht dem Zweck zugeführt wird, der die Notlage darstellt oder in der Person begründet durch die Gewährung des Kredits eine abschließende Lösung des Problems nicht ersichtlich ist. Auch wenn der Antragsteller wiederholt in ähnliche Schieflagen gerät, kann der Kredit abgelehnt werden und eine Beratung bei der Schuldenberatung als sinnvoll erachtet werden um die Problematik dauerhaft in den Griff zu bekommen.

Aufgrund der Zinslosigkeit ist es unkompliziert, die monatlichen Kreditraten zu bestimmen. Bei einer Kreditsumme von 570 Euro, die der Kreditnehmer innerhalb von zwölf Monaten zurückzahlen will, ergibt sich bei 570 Euro geteilt durch zwölf eine monatliche Rate von 45,60 Euro. Da die Mindesttilgung zehn Prozent pro Jahr beträgt, rechnet sich die monatliche Mindestrate wie folgt aus: 570 Euro geteilt durch 100, Mal 10, ergibt 57 Euro Tilgung pro Jahr. 57 Euro geteilt durch 12 ergibt eine minimale monatliche Rate von 4,75 Euro.

Trotz der geringen Höhe der Raten ist nicht zu unterschätzen, dass es sich um einen Kredit handelt und der Antragsteller als Bezieher von Arbeitslosengeld I ohnehin nicht über einen allzu hohen finanziellen Rahmen verfügt. Diese zusätzliche finanzielle Belastung, die durch eine zusätzliche Rate entsteht, fällt dann schneller ins Gewicht, als es bei jemandem mit einem regulären Einkommen der Fall sein mag. Um dies im Vorfeld zu klären ist die Erstellung einer monatlichen Einnahmen- und Ausgabenübersicht empfehlenswert, die alle fixen Posten und den Rahmen für variable Ausgaben, wie Lebensmittel, aufführt und so den finanziellen Spielraum aufzeigt. Nicht zu vergessen sind regelmäßige Ausgaben, die jedoch nicht monatlich anfallen, wie zum Beispiel Versicherungen, Abos oder Mitgliedschaftsbeiträge im Fitnesstudio und andere. Wenn der finanzielle Spielraum zu gering ausfällt, sind die regelmäßigen Kosten unter die Lupe zu nehmen und zu prüfen, ob einiges davon gekündigt werden kann. Auch bei den variablen Kosten gilt es, diese genau im Auge zu bahalten und sich im Idealfall genau auszurechnen, wie viel pro Tag oder pro Woche ausgegeben werden kann, um die Kontrolle zu behalten.