Viele Kreditverträge, die zwischen de 1. September 2002 und dem 10. Juni 2010 abgeschlossen wurden, waren fehlerhaft: Die Kreditinstitute hatten ihnen keine gültige Widerrufsbelehrung beigefügt. Demnach galt bei diesen Verträgen, dass der Widerruf dauerhaft – und nicht nur einige Wochen nach dem Vertragsabschluss – möglich ist. Angesichts der niedrigen Zinsen, die sich durch die sukzessive Verringerung des Leitzins durch die EZB in den letzten Jahren ergaben, lohnte es sich für viele Kreditnehmer, ihren Kreditvertrag an diese gesunkenen Anleihzinsen anzupassen.
Vorfälligkeitsentschädigung bei Sondertilgung zurückverlangen
Damit verringerten sich ihre Kreditraten. Auch wer seinen Kredit frühzeitig getilgt hat, um sich in Zukunft die Zinseszinsen zu sparen, konnte aufgrund des Widerrufsjokers eine mit der Sondertilgung verbundene Vertragsstrafe – die Vorfälligkeitsentschädigung – zurückverlangen. Die Option auf die Sondertilgung lohnt sich für Kreditnehmer, doch nicht jeder Kreditgeber gewährt seinen Kunden diese Möglichkeit.
Sondertilgung lässt sich kaum nachträglich ohne Vertragsstrafe beanspruchen
Ein nachträgliches Verhandeln zu einer Sondertilgung führt dann meistens nicht mehr zum Erfolg und seit die Widerrufsbelehrungen in den neuen Verträgen gesetzkonform sind, kann der Widerrufsjoker nicht mehr so oft zugunsten des Verbrauchers gezogen werden. Daher sollte man sich bereits im Vorfeld, beispielsweise auf onlinekredite.org über die Optionen auf Sondertilgung und die Zinsbindung informieren.
Nach zehn Jahren endet die gesetzliche Zinsbindung – auch wenn im Vertrag etwas anderes ausgemacht ist, gilt immer eine Frist von zehn Jahren. Kunden können nach zehn Jahren ihren Kreditvertrag kündigen und vollständig abbezahlen, ohne dass die Bank eine Vorfälligkeitsentschädigung dafür fordern darf. Es ist auch möglich, nach zehn Jahren einen neuen Kreditvertrag aufzunehmen, mit denen die übrig bleibenden Schulden dann abbezahlt werden. In diesem Fall sollten Verbraucher eine günstige Anschlussfinanzierung abschließen.
Kreditverträge mit Zinsbindung bevorzugen
Durch die Zinsbindung geht ein Kreditnehmer einen Vertrag ein, bei dem er in der gesamten Laufzeit die selbe Zinsrate für seinen Kredit bezahlen muss. Damit werden die Zinsen nicht der Marktentwicklung angepasst. Verträge mit einer Zinsbindung können zwar etwas teurer sein als immer wieder der aktuellen Lage angepasste Verträge – aber angesichts der historisch niedrigen Anleihzinsen derzeit lohnt sich dieser Aufpreis. Billiger werden die Anleihzinsen nicht mehr, aber eine bevorstehende Zinswende könnte hier zu erheblichen Mehrkosten führen, wenn die Zinsen wieder ansteigen. Wer keinen darauf optimierten Kreditvertrag hat, muss mit stark ansteigenden Tilgungsraten rechnen.
Immer noch sind viele fehlerhafte Kreditverträge im Umlauf
Eine Novelle im Gesetz hat dazu geführt, dass nach dem 21. Juni 2016 der Widerrufsjoker nicht mehr so leicht in Anspruch genommen werden kann. Allerdings wurden inzwischen einige Urteile bestätigt, nach denen auch Verträge aus der Zeit nach dem 10. Juni 2010 gesetzlich fehlerhafte Widerrufsbelehrungen erhielten, für die die Kreditnehmer entschädigt werden müssen. Die Überprüfung der Widerrufsbelehrung bietet sich somit nach wie vor an, um aus einem Kreditvertrag ohne eine Vertragsstrafe in Form einer Vorfälligkeitsentschädigung vorzeitig aussteigen zu können und damit einiges an Zinsen einzusparen.