Bis in die 1980er Jahre durften Frauen in der Ehe laut dem BGB nicht eigenständig über das Vermögen der Ehepartner verfügen – Kredite aus der Sparte „Hausfrauenkredit“ etablierten sich in diesem Zeitraum, sind jedoch heute – wie auf www.kredittestsieger.org kaum noch verbreitet.
In einer gleichberechtigten Partnerschaft bewegen sich die Ehepartner heutzutage auch beim Thema Finanzen auf Augenhöhe. Wer sich entscheidet, mit seinem Ehepartner einen Kredit aufzunehmen, muss dennoch einige Punkte beachten.
Ein Ehepartner haftet nicht automatisch für die Schulden seines Gatten. Wenn beide gemeinsam einen Kredit aufnehmen, tragen sie aber zusammen die Risiken und haften auch jeweils für den anderen. Wer verheiratet ist, ist nicht dazu verpflichtet, mit seinem Ehepartner den Kredit aufzunehmen. Aber günstigere Konditionen sowie gestreute Risiken auf die beiden Vertragspartner sprechen dafür, bei einem gemeinsamen Projekt wie dem Baukredit gemeinsam die Unterschrift unter den Vertrag zu setzen.
Bonität verbessert sich bei einem gemeinsamen Darlehen
Die Bonität von zwei Antragstellern wird immer besser sein, als jene eines einzelnen Antragstellers. Bei einer schlechteren Einstufung der Bonität werden möglicherweise höhere Zinssätze fällig. Damit lässt sich durch die partnerschaftliche Kreditaufnahme bereits bares Geld aufgrund niedrigerer Zinssätze sparen.
Wenn zwei Ehepartner sich zusammen für ein Darlehen zum Kauf oder Bau einer Immobilie entscheiden, werden sie zusammen auch einen höheren Anteil an Eigenkapital in das Projekt einbringen können – ein entscheidender Vorteil nicht nur bei der persönlichen Finanzierung eines Bauprojekts, sondern auch bei der Bewilligung eines Kreditantrags: Je höher das Eigenkapital ist, desto eher wird eine Bank eine Zusage für einen Kredit erteilen. Dann kann auch eine höhere Kreditsumme bewilligt werden, als dies bei der Kreditaufnahme für eine Einzelperson möglich wäre. Antragssteller werden bei der Aufnahme eines Kredits als kreditwürdiger eingestuft, wenn sie dies nicht alleine tun.
Doch ein gemeinsamer Kredit hat auch Nachteile
Soweit die Vorteile von einem gemeinsamen Kreditvertrag zwischen zwei Eheleuten. Über die Nachteile sollte jedoch nicht geschwiegen werden; wer plant, mit seinem Partner einen Kredit aufzunehmen, sollte sie auch über diese Gedanken machen und seine individuelle Lage in die Entscheidung für oder gegen einen Kreditvertrag mit dem Ehepartner einbeziehen. Sofern einer der beiden Kreditbeteiligten eine negative Schufa-Auskunft hat, wird sich die Lage bei beiden Beteiligten verschlechtern, was die Aussicht auf einen Kredit und auf besonders günstige Zinsen anbelangt. In diesem Fall kann es vorteilhafter sein, wenn nur ein Ehepartner den Kredit aufnimmt.
Kredit ist Bestandteil der Zugewinngemeinschaft
Wer bei der Heirat – wie üblich – eine Zugewinngemeinschaft eingeht, also den gesetzlichen Güterstand wahrt, der wird bei einer Scheidung ausschließlich während der Ehe eingebrachte Güter zwischen den beiden Parteien aufteilen. Damit gilt, dass ein Kreditvertrag, der während der Ehe geschlossen wurde, auch bei einer Scheidung gleichmäßig an die beiden Eheleute aufgeteilt wird. Die Verantwortung für den Kredit haben dann alle Beteiligten auch nach der Scheidung noch. Bei der Entscheidung für eine Baufinanzierung besteht damit eine auf mehrere Jahre Verpflichtung zwischen den Kreditnehmern, die auch durch eine Scheidung nicht endet.