Neben der Darlehenssumme an sich muss bei einem Kredit auch eine erhebliche Gebühr in Form von Tilgungszinsen bezahlt werden. Für Kreditnehmer kann es sich daher lohnen, vorzeitig aus ihrem Kreditvertrag auszusteigen und die restliche Summe vor dem vereinbaren letzten Tilungstermin zu bezahlen. Auf diese Weise kann ein Darlehensnehmer sich nämlich einen Teil der teuren Rückzahlungszinsen sparen. Bei einem unverhofften Geldsegen beispielsweise aufgrund einer Erbschaft oder eine Gehaltserhöhung planen viele Verbraucher, sofort die lästigen Kredite zu kündigen, aber die Banken versuchen dies zu verhindern – entgeht ihnen doch so ein fest eingeplanter Gewinn.
Bares Geld sparen durch die vorzeitige Auflösung eines Kreditvertrags
Unter dem Stichwort „Vorfälligkeitsentschädigung“ versuchen die Kreditgeber zu verhindern, dass ihre Kunden vorzeitig ihren Kredit auflösen. Die Banken wollen vermeiden, dass sie aufgrund der eingesparten Summe für den Kreditnehmer Verluste machen und belegen die vorzeitige Beendigung eines Kreditverlags mit einer Vertragsstrafe. Ein Kreditgeber hat die Bezahlung des Kredits ja zu bestimmten Tilgungsfristen mit einer bestimmten Laufzeit eingeplant und mit einem gewissen Gewinn kalkuliert, den man nun nicht aufgeben möchte.
Vorfälligkeitsentschädigung als Vertragsstrafe der Bank
Damit Kreditnehmer vorzeitig ihren Darlehensvertrag verlassen können, müssen sie also zunächst einmal vermeiden, dass ihre Bank sie mit einer Vorfälligkeitsentschädigung belastet. Dies können sie erreichen, wenn sie beim Vertragsabschluss eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung erhalten haben – da sich zwischen November 2002 und Juni 2010 etwa 80 Prozent der Widerrufsbelehrungen bei Kreditverträgen als fehlerhaft erwiesen haben, ist die Wahrscheinlichkeit gar nicht so gering, dass dies bei einem Kreditvertrag der Fall ist. Betroffene sollten also bei einer Verbraucherberatung oder bei einem Anwalt ihren Kreditvertrag auf eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung hin untersuchen lassen.
Die Zinsbindung ist nach zehn Jahren beendet
Auch wenn der Zeitraum der Zinsbindung beendet ist, können Darlehensnehmer jederzeit ihren Kreditvertrag vorzeitig auflösen. Die Zinsbindung ist gesetzlich auf einen Zeitraum von zehn Jahren festgelegt. Übrigens ist auch die Höhe der Vorfälligkeitsentschädigung gesetzlich festgelegt: Diese Vertragsstrafe darf maximal die Höhe von einem Prozent der Restschuld umfassen. Dies gilt allerdings nur für Ratenkredite.
Auch durch eine Umschuldung können Kreditnehmer Geld sparen
Bei einer Umschuldung wechselt ein Kreditnehmer mit seinem Darlehen in einen für ihn lukrativeren, da mit niedrigeren Zinsen und vorteilhafteren Rückzahlungsmodalitäten versehenen, Kreditvertrag. Wenn eine Bank mit dem Verweise auf eine Vorfälligkeitsentschädigung versucht, die vorzeitige Beendigung eines Kreditvertrags zu verhindern, so sollten Kunden versuchen, eine Umschuldung ihres Darlehens vorzunehmen.
Nach zehn Jahren Vertragslaufdauer gilt in jedem Fall die Zinsbindung nicht mehr und die Darlehensnehmer haben somit nach dieser Frist ein gesetzlich verbrieftes Recht auf eine Umschuldung oder die vorzeitige Rückzahlung ihrer Darlehenssumme.
Den Vertrag der Kreditkarte kündigen
Die Kosten für Bezahlungen mit einer Kreditkarte können ebenfalls durch eine rechtzeitige Kündigung des zugehörigen Kreditkartenvertrags vermieden werden. Dies ist deutlich leichter als die vorzeitige Kündigung eines Darlehens. Beispielsweise wenn Sie Ihre Amazon Kreditkarte kündigen möchten bekommen Sie hier eine Anleitung. Ein Blick in die Vertragsunterlagen informiert Kreditkarteninhaber über Gebühren sowie die Laufzeit des Vertrags und die Kündigungsmodalitäten; im Zweifel sollten Kunden bei ihrem Kreditinstitut nachfragen, wie sie ihre Kreditkarte kündigen können.