Ein wichtiger Punkt bei jeder Darlehensgewährung ist die Frage nach der Rückzahlung. Sowohl Banken als auch die Kreditnehmer benötigen für die Tilgung des Darlehens einen sicheren Planungshintergrund. Um hier die richtige Entscheidung zu treffen, muss man die verschiedenen Rückzahlungsarten zu kennen.
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Kriterien für die Ermittlung der Rückzahlung
Bevor die Rückzahlungsart festgelegt wird, gilt es verschiedenen Kriterien hierfür zu beachten. Diese sind:
- monatliches Nettoeinkommen
- Alter
- Familienstand
- Kreditzinsen und Zinsbindungsfrist
Einkommen
Maßgebend ist hier das monatliche Nettoeinkommen. Bei Angestellten und Beamten ist es in der Regel gleichbleibend. Bei Arbeitern hängt das Nettoeinkommen von der Anzahl der geleisteten Arbeitsstunden ab. Diese können erheblich schwanken. Um dennoch eine aussagefähige Grundlage zu erhalten, sollte ein Durchschnittswert gebildet werden. Wichtig ist, dass von dem Nettoeinkommen das frei verfügbare Einkommen ermittelt wird. Hier werden alle laufenden monatlichen Verpflichtungen, wie beispielsweise weitere Kreditraten, Unterhaltsleistungen etc., abgezogen. Ausgehend von diesem verfügbaren Nettobetrag wird die Kreditrate ermittelt. Generell gilt die Regel; je höher das verfügbare Einkommen, desto höher sollte die Rückzahlungsrate sein.
Alter
Die Rückzahlung sollte so bemessen sein, dass das Darlehen bis zu einem gewissen Lebensalter getilgt ist, oder nur noch eine geringe Restschuld aufweist. Banken benutzen oftmals ein Höchstalter, bis zu dem Kunden einen Kredit aufnehmen können. Häufig gibt es auch ein Höchstalter, bis zu dem der Kredit getilgt sein muss. In der Regel liegt dies zwischen dem 70. Und 75. Lebensjahr. Ist der Kredit bis zu diesem Lebensjahr nicht zurückgezahlt, nimmt die Wahrscheinlichkeit des Kreditausfalls zu. Beantragen mehrere Personen einen gemeinsamen Kredit, beispielsweise Eheleute, dann ist es üblich, dass die jüngere Person für das Höchstalter maßgebend ist. Die Altersgrenzen können nur dann überschritten werden, wenn die Darlehen mit Grundschulden oder Hypotheken abgesichert sind. Verstirbt der Kreditnehmer dient die Immobilie der Bank als Sicherheit.
Familienstand
Bei der Ermittlung der Kreditrate ist der Familienstand eine wichtige Größe. Dies ist dann von Bedeutung, wenn nur eine Person zum Haushaltseinkommen beiträgt. Die Rückzahlungsrate sollte auch zukünftige Änderungen des Personenhaushaltes berücksichtigen. Durch die Geburt eines Kindes kann die Situation entstehen, dass ein Elternteil die Erziehung übernimmt, und nichts mehr zur der Einkommenserzielung beiträgt. Hier ist es dann wichtig, dass das verfügbare Einkommen ausreicht um die Kreditraten zu erbringen.
Es ist banküblich, dass die Banken ein Existenzminimum berechnen. Dieser Betrag richtet sich nach den Personen im Haushalt. Beispielsweise beträgt das Existenzminimum 700 Euro für die erste Person, für jede weitere Person erhöht es sich um 200 Euro. Bei einer Familie mit 2 Kindern beträgt es dann 1.300 Euro.
Höhe der Kreditzinsen und Zinsbindungsfrist
In der Regel besteht die Rückzahlung aus den Zinszahlungen und der Tilgung. Die anfängliche Tilgung liegt üblicherweise zwischen 1 und 3 Prozent. Hinzu kommt dann die monatliche Zinszahlung. Entscheidend für den Zinsanteil ist der aktuelle Kreditzins. In Hochzinsphasen muss bei gleicher Tilgung eine höhere Gesamtrate gezahlt werden, als bei niedrigen Kreditzinsen. Die Zinsen hängen weiterhin von der Art der Besicherung ab. Wird das Darlehen durch Grundpfandrechte, beispielsweise Grundschulden, gesichert, ist das Ausfallrisiko gering. Wird der Kredit ohne Besicherung gewährt, wird das höhere Ausfallrisiko durch höhere Kreditzinsen abgedeckt. Die Folge ist eine höhere Kreditrate.
Die Zinsbindungsfrist verleiht für die Rückzahlung eine Kalkulationsbasis. Je länger diese Frist, desto länger besteht eine absolute Zinssicherheit. Es gilt die Regel, dass bei niedrigen Zinsen die Zinsbindungsfrist möglichst lange sein sollte, bei hohen Zinsen sollte sie dagegen eher kurz sein. Da die Gesamtlaufzeit bei Darlehen oftmals zwischen 20 und 30 Jahren liegt, kann das Zinsrisiko bei kurzer Zinsbindungsfrist sehr hoch sein. Die Zinsbindungsfrist sollte je nach Sicherheitsbedürfnis festgelegt werden. Wichtig sollte es auch sein, dass Sonderzahlungen während der Zinsbindungsfrist möglich sind. Ist dies nicht vertraglich vereinbart, müssen die Banken diese nicht annehmen. Sonderzahlungen führen zu Zinsrückgängen.
Finanzierungsarten
Nachdem die Kriterien für die Rückzahlung beachtet wurden, gibt es nun drei Arten der Finanzierungsgestaltung. Diese sind:
- Annuitätendarlehen
- Tilgungsdarlehen
- Gesamtfällige Darlehen
Annuitätendarlehen
Eine Annuität bezeichnet eine gleichbleibende Rate. Bei einem Annuitätendarlehen ist die Rückzahlungsrate (kurz Annuität) immer gleich, beispielsweise 500 Euro. Die Annuität besteht aus zwei Komponenten, dem Zinsanteil und dem Tilgungsanteil.
Das besondere bei der Annuität ist, dass diese zwei Komponenten sich im Zeitverlauf unterschiedlich entwickeln. Mit jeder Tilgungsleistung reduzieren sich die Zinsen. Da die Annuität immer gleich bleibt, erhöht sich der Tilgungsanteil entsprechend dem Zinsrückgang. In der Regel liegt der Tilgungssatz am Anfang zwischen 1-3 %, im Zeitlauf erhöht er sich dann stetig.
Beispiel:
Ein Darlehen über 100.000 Euro wird mit 3 % verzinst, die Anfangstilgung beträgt 3 %. Die Annuität ist dann 6 % und beträgt monatlich 500 Euro. Der Zinsanteil beträgt anfangs 250 Euro und reduziert sich mit jeder Tilgung.
Die Gesamtlaufzeit des Darlehens wird in hohem Maße von dem Zinsniveau beeinflusst. In Hochzinsphasen, Zinssätze liegen über 7 Prozent, steigt der Tilgungsanteil nur geringfügig, die Laufzeit ist somit sehr lang. Umgekehrt erhöht sich in Niedrigzinsphasen, Zinssätze liegen unter 4 Prozent, der Tilgungsanteil stärker, die Gesamtlaufzeit des Darlehens ist somit kürzer.
Tilgungsdarlehen
Tilgungsdarlehen unterscheiden sich von Annuitätendarlehen dadurch, dass nicht die Rate gleichbleibend ist, sondern der Tilgungsanteil. Diese Rückzahlungsart hat den Vorteil, dass schon bei Aufnahme des Darlehens die Gesamtlaufzeit feststeht. Sie ergibt sich, in dem man den Darlehensbetrag durch den monatlichen Tilgungsanteil dividiert. Die Gesamtrückzahlungsrate besteht auch hierbei aus den zwei Komponenten Zinsen und Tilgung. Beide Teile werden addiert. Da die Zinsen sich im Zeitverlauf ändern können, ändert sich dementsprechend auch die Kreditrate.
Gerade in Niedrigzinsphasen ergibt sich ein hohes Risiko für die Kreditnehmer. Zukünftig ist mit steigenden Zinsen zu rechnen. Je nachdem wie stark diese Steigerungen ausfallen, kann die Situation entstehen, dass die Raten nicht erbracht werden können. Es ist daher sehr wichtig, dass in diesen Phasen eine möglichst lange Zinsbindung erfolgen sollte. Dies hat den Vorteil der Planungssicherheit.
Umgekehrt ist die Situation in Hochzinsphasen. Hier ist zukünftig mit sinkenden Kreditraten zu rechnen, da die Zinsen stetig sinken werden. In Phasen von Zinskonstanz, bleiben die Kreditraten nahezu unverändert. Tilgungsdarlehen sind in der Praxis eher selten. Der Grund hierfür ist, dass sich die Kreditraten permanent ändern können.
Gesamtfällige Darlehen
Gesamtfällige Darlehen weisen eine ganz andere Rückzahlungsart auf. Die Gesamttilgung erfolgt zu einem festgelegten Termin. Der Tilgungsbetrag stammt oftmals aus Verträgen, die an diesem festgelegten Termin fällig werden. Der klassische Fall ist die Fälligkeit von Lebensversicherungen. Aber auch Bausparverträge oder sonstige Sparverträge können zur Tilgung verwendet werden.
Während der Laufzeit bis zur Gesamttilgung besteht die Rückzahlungsrate lediglich aus den Zinszahlungen. Diese Darlehen mögen bei gewissen Konstellationen sinnvoll sein, im Vergleich der gesamten Zinszahlungen weisen sie eine höhere Zinsbelastung aus. Das liegt daran, dass bis zu dem Ablösedatum keine Tilgung erfolgt.